Anfang des Jahres diskutierten nahezu alle Medien und Meinungsmacher darüber: Der französische Hersteller PIP, kurz für Poly Implant Prothèse, hatte offensichtlich illegal billiges Industriesilikon für seine Brustimplantate verwendet. Der Fall war umso skandalöser, da PIP-Implantate mit allen nötigen Güte- und Qualitätssiegeln ausgestattet auf den Markt kamen. Die Unsicherheit war groß, Stimmen nach schärferen Kontrollen von Silikonimplantaten wurden laut. Dabei war die Aufdeckung der minderwertigen Implantate streng genommen gar nicht mehr so neu: Bereits zwei Jahre zuvor ließ Frankreich alle betroffenen Produkte vom Markt nehmen, und ganze 12 Jahre zuvor warnte bereits die amerikanische Food and Drug Admission (FDA) vor den Implantaten vom französischen Hersteller PIP. Besonders große Unsicherheit herrschte bei betroffenen Patientinnen: Ob ein Implantat der Firma PIP eingesetzt wurde, muss unter anderem im Implantat-Pass vermerkt sein. Darüber hinaus muss diese Information selbstverständlich auch in der Patientenakte beim behandelnden Arzt vorliegen. Tatsächlich waren in Deutschland deutlich weniger Frauen betroffen als beispielsweise in Großbritannien, wo aktuellen Zählungen zu Folge ganze 47.000 Patientinnen die fragwürdigen Implantate im Körper tragen. Wie betroffene Frauen vorgehen sollen,wird je nach Land ganz unterschiedlich gehandhabt. In Großbritannien beispielsweise können Patientinnen zumindest alle Silikonimplantate, deren Einsetzung über das staatliche Gesundheitssystem abgerechnet wurde, kostenlos entfernen lassen. Auch in Deutschland rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorsichtshalber zum Austausch von PIP-Implantaten. Das Institut sieht die Krankenversicherungen in der Pflicht, da in diesem Fall eine konkrete Gesundheitsgefahr vorliege. Ein Freifahrtsschein ist hiermit aber längst nicht gegeben wer den Eingriff aus rein ästhetischen Gründen vornehmen ließ, der kann je nach Fall an den Kosten beteiligt werden.