CDU WILL SCHÖNHEITSCHIRURGIE FÜR MINDERJÄHRIGE VERBIETEN

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CDU WILL SCHÖNHEITSCHIRURGIE FÜR MINDERJÄHRIGE VERBIETEN

Abgeordnete der CDU/CSU Bundestagesfraktion haben kürzlich ein Positionspapier vorgelegt, nach dem schönheitschirurgische Eingriffe für Minderjährige völlig verboten werden sollen. Der Zeitpunkt der Vorlegung ist nicht zufällig gewählt: Aktuell ist eine Überarbeitung des Patientenrechtsgesetzes in Planung, das unter der schwarz-gelben Koalition umgesetzt wird.  Zahlreiche Zeitungen wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und der „Stern“ berichteten über das Positionspapier, aber auch Berufsverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische, Rekonstruktive und Plastische Chirurgie (DGPRÄC) meldeten sich zu Wort. Der Tenor ist eindeutig: Was für Laien auf den ersten Blick wie eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz minderjähriger Patientinnen und Patienten klingt, das ist bei näherer Betrachtung durchaus fragwürdig. Und das gleich aus zweierlei Hinsicht: Denn zum einen sind die Zahlen, die von den CDU/CSU-Abgeordneten im Positionspapier herangezogen wurden, falsch zitiert. So betont der Präsident der DGPRÄC, Dr. Peter Vogt, dass ästhetische Eingriffe an Minderjährigen in Deutschland tatsächlich ein „marginales Problem“ seien. Die verwendeten Zahlen von rund 10 Prozent aus dem Jahr 2004 bezogen sich nämlich nicht, wie im Positionspapier fälschlich behauptet, allein auf ästhetische Eingriffe. Stattdessen waren hier auch rekonstruktive und plastische Eingriffe, beispielsweise zur Behandlung von Verbrennungsschäden, mit eingefasst. Neueren Erhebungen zu Folge würden aber nur rund 1,16 % aller Eingriffe innerhalb der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie überhaupt an Minderjährigen durchgeführt. Genau an dieser Stelle kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Wo genau soll man eigentlich die Grenze ziehen zwischen rein ästhetischen Eingriffen und solchen, die durchaus auch medizinischen Nutzen haben können? Tatsächlich nämlich sind unter den Eingriffen vor allem Korrekturen abstehender Ohren, seltener  Brustverkleinerungen oder die Entfernung von Schweißdrüsen zu finden. Allesamt Eingriffe, die für den oder die jeweils Betroffenen in den meisten Fällen eine deutliche, auch psychische Erleichterung bedeuten dürften. Eine sinnvolle Lösung des Problems sieht Dr. Vogt im Nachbarland Österreich, wo ästhetische Eingriffe an Minderjährigen grundsätzlich nur nach einer psychologischen Beurteilung des Falles erlaubt sind. Für einen sinnvollen Patientenschutz, so zeigt die aktuelle Diskussion, scheinen die im Positionspapier genannten Forderungen nur teilweise geeignet.

Weitere Informationen rund um das umstrittene Positionspapier und die Stellungnahme von Dr.Vogt finden sich in der Pressemitteilung der DGRPÄC: http://www.dgpraec.de/news/single-news/?no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=269&tx_ttnews[backPid]=362&cHash=f8d0c7d204

Der Stern-Artikel zum Weiterlesen:                                       http://www.stern.de/politik/deutschland/schoenheitsoperationen-an-minderjaehrigen-segelohren-anlegen-verboten-1812595.html