Dass die gesetzliche Krankenversicherung längst nicht alle Behandlungsmethoden und Hilfsmittel im Falle einer Krankheit abdeckt, ist hinlänglich bekannt. Was aber eher selten berücksichtigt wird, ist die Tatsache, dass die Krankenzusatzversicherung auch in punkto Optik eine hilfreiche Absicherung sein kann. Wie diese zwei Faktoren zusammenpassen, verrät dieser Beitrag.
Diese Leistungen kann eine Krankenzusatzversicherung erbringen
Der individuelle Leistungskatalog ist sicherlich von Versicherung zu Versicherung verschieden. Die Details lassen sich am besten auf Vergleichsportalen wie www.krankenzusatzversicherung.de nachlesen. Fakt ist, dass die Krankenzusatzversicherung auch die Themen abdecken kann, die nicht in erster Linie in die Rubrik Krankenversicherung fallen würden. – Wer heute eine Brille trägt, der zählt nicht zu den Kranken, sondern braucht lediglich eine Unterstützung seiner eigenen Sehkraft. Dass diese Leistung nur geringfügig seitens der Krankenkasse bezuschusst wird, hat zur Folge, dass diejenigen, die keine Zusatzversicherung haben, zur Kasse gebeten werden. Selbst bezahlt werden muss all das, was über den Pauschalbetrag der Krankenkasse hinausgeht. Selbst bei der Zuzahlung von Kontaktlinsen werden Unterschiede gemacht. – Ein sympathisches, offenes Lächeln steht und fällt auch mit dem Zustand des Gebisses und der Zähne. Wenn in diesem große Zahnlücken bei jedem gesprochenen Wort sichtbar werden, gilt das nicht selten als Indiz für Ungepflegtheit. Auf der anderen Seite ist ein strahlendes Lächeln heute auch Sache des Portemonnaies, denn: Zahnbehandlungen kosten Geld. Auch an dieser Stelle ist die Krankenzusatzversicherung ein Stütze, die vereinbarte und festgelegte Leistungen übernimmt. Mit Blick auf Zahnprobleme in jungen Jahren gilt: Wer keine Versicherung hat, die die Kosten für Therapiekosten bei Zahnfehlstellungen bei Jugendlichen übernimmt (Zahnspange), verspielt sich die Chance auf ein unbekümmertes, schönes Lächeln mit geraden Zähnen. – Eine ansprechende Optik kann auch dadurch ermöglicht werden, dass chronische Krankheiten alternativ mit Hilfe eines Heilpraktikers anstatt durch den Einsatz von Medikamenten gelindert werden. Der Effekt ist dabei häufig langfristiger und auch gesünder für den Körper, als diesen über einen längeren Zeitraum chemischen Medizinpräparaten auszusetzen. Auch an dieser Stelle können Leistungen seitens der Krankenzusatzversicherung übernommen werden. -Darüber hinaus gehören Kuraufenthalte ebenso wie Massagen und Bäder in die Rubrik, die heute häufig als Wellnessanwendungen ausgewiesen wird. In der Realität jedoch geht es um eine therapeutische Maßnahme, die ebenfalls von der Krankenzusatzversicherung getragen werden kann. So zeigt sich, dass der Schönheitsfaktor der Krankenzusatzversicherung näher ist, als eingangs angenommen. Dazu gehört es natürlich auch, sich um die Pflege der Haut, des Haares und der Seele zu kümmern. Ein paar Tipps dazu gibt es hier.
Eine gesetzliche Änderung wirbelt einiges durcheinander
Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist der neueste Streich der Regierung und dieser tut in bestimmten Fällen den Patienten einiges Gutes. Unter www.bundesministerium.de gibt es die Details zum Gesetz. Die wichtigsten Fakten daraus sind diese: – Diejenigen, die sechs Dioptrien haben, bekommen eine Brille von der Kasse, wenn sich die Dioptrien-Zahl um 0,5 ändert. Menschen mit Hornhautverkrümmung profitieren von dieser Gesetzesregelung bereits ab vier Dioptrien. – Patientenfreundlich ist indes auch die Möglichkeit, mehrere Kassenprodukte angeboten zu bekommen, die besonders in punkto Qualität auf hohem Niveau sein müssen. -Mehr Rechte in ihrer Arbeit und auch mehr Geld bekommen nach diesem Gesetz nun Therapeuten wie etwa Ergo- und Physiotherapeuten. Abbildung 1: pixabay.com © nastya_gepp (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © geralt (CC0 Public Domain)