Der Skandal um die französischen PIP-Implantate, die weltweit mehreren zehntausend Frauen eingesetzt wurden, ist noch längst nicht ausgestanden. Ungeklärt bleibt zum Beispiel vielerorts die Frage, ob und inwiefern die Betroffenen selbst für die Kosten eines Austauschs der Implantate aus Billigsilikon aufkommen müssen. Die Antwort hierauf fällt von Land zu Land völlig unterschiedlich aus. Während alle europäischen Länder einen Austausch betroffener Silikonimplantate dringend anraten, ist die Kostenübernahme uneinheitlich geregelt. Besonders bei Eingriffen, die aus rein ästhetischen Indikationen erfolgten, könnten Patientinnen an den Kosten für den empfohlenen Austausch beteiligt werden.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC) kritisiert dies scharf. So weist der Präsident der DGPRÄC, Prof. Dr. Peter M. Vogt, auf das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung hin. Diese widerspreche dem bisherigen Prinzip des Versicherungsmodells entschieden. Aktuell können PatientInnen an den Folgekosten für einen medizinischen Eingriff beteiligt werden, wenn dieser durch sogenannte selbst in Kauf genommene Risiken wie Tätowierungen, Piercing oder Schönheitsoperationen notwendig wird. Wie andere Experten, so verweist auch Prof. Vogt auf die generelle Gleichbehandlung aller Bürger, die mit diesem Paragraphen nicht mehr gegeben sei. Generell sieht die DGPRÄC aktuelle politische Tendenzen kritisch: Selbst medizinisch notwendige Eingriffe innerhalb der Plastischen, Ästhetischen und Rekonstruktiven Chirurgie, beispielsweise eine Brustrekonstruktion nach einer Krebserkrankung, würden heute zunehmend seltener durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Patientinnen, die einen solchen Eingriff aus eigener Tasche finanzieren müssen, würden mit den Beteiligungen an etwaigen Folgekosten für missglückte Operationen oder in diesem Fall für einen notwendigen Implantataustausch doppelt belastet.
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